Allgemeine Geschäftsbedingungen​

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle fotografischen Leistungen von Muista Photography, Inhaber Maxim Wenzel.

Mit der Buchung einer fotografischen Leistung erkennt der Auftraggeber diese Bedingungen an.

2. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt zustande, sobald eine Buchung durch den Auftraggeber bestätigt wird und der Fotograf diese annimmt.

Bei Hochzeiten oder umfangreichen Aufträgen erfolgt der Vertragsabschluss in der Regel schriftlich.

3. Vergütung

Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.

Bei Hochzeitsreportagen ist eine Anzahlung von 50 % des Gesamtpreises innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsabschluss fällig.

Der Restbetrag ist spätestens 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin zu zahlen.

Bei Portraitshootings oder kleineren Aufträgen ist der Gesamtbetrag vor dem Termin zu zahlen.

4. Stornierung

Da der Fotograf Termine exklusiv reserviert und andere Anfragen ablehnt, gelten bei einer Stornierung folgende Regelungen:

Hochzeiten

bis 6 Monate vor Termin → Anzahlung verbleibt beim Fotografen
6 Monate bis 8 Wochen → 60 % des Gesamtpreises
8 Wochen bis 14 Tage → 80 %
weniger als 14 Tage → 90 %

Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

Portraitshootings

Absage unter 48 Stunden → 50 %
Nichterscheinen ohne Absage → 100 %

5. Terminverschiebung

Eine Terminverschiebung ist nur nach Verfügbarkeit des Fotografen möglich.

Die geleistete Anzahlung bleibt bestehen.

Zeitplan und Verzögerungen

Die fotografische Begleitung erfolgt im Rahmen der vereinbarten Einsatzzeit.

Sollten sich Programmpunkte der Veranstaltung verzögern oder verschieben, bemüht sich der Fotograf, wichtige Momente dennoch festzuhalten.

Eine Verlängerung der vereinbarten Einsatzzeit ist – sofern möglich – nach Absprache möglich und wird entsprechend zusätzlich berechnet.

Sollte eine Verlängerung aus organisatorischen Gründen nicht möglich sein, endet die fotografische Begleitung zum ursprünglich vereinbarten Zeitpunkt.

6. Künstlerische Freiheit

Die fotografische Arbeit erfolgt im dokumentarischen Stil von Muista Photography.

Bildauswahl, Bildbearbeitung und Stilistik liegen im Ermessen des Fotografen.

Ein Anspruch auf Herausgabe von unbearbeiteten RAW-Dateien besteht nicht.

Änderungswünsche

Die Bildbearbeitung erfolgt im Stil und nach der künstlerischen Handschrift von Muista Photography.

Mit der Lieferung der final bearbeiteten Bilder gilt der Auftrag als erfüllt.

Individuelle Änderungswünsche oder zusätzliche Bildbearbeitungen nach der Auslieferung der Bilder sind grundsätzlich möglich, können jedoch mit zusätzlichem Aufwand verbunden sein und werden gesondert berechnet.

Ein Anspruch auf nachträgliche Änderungen der Bildbearbeitung besteht nicht.

7. Wetter- und Lichtbedingungen

Die fotografische Arbeit ist von natürlichen Licht- und Wetterbedingungen sowie den örtlichen Gegebenheiten der Veranstaltung abhängig.

Der Fotograf bemüht sich, unter den vorhandenen Bedingungen die bestmöglichen Aufnahmen zu erstellen. Ein bestimmtes Licht, Wetter oder eine bestimmte Bildwirkung kann jedoch nicht garantiert werden.

Sollten geplante Außenaufnahmen aufgrund von Wetter, Lichtverhältnissen oder organisatorischen Umständen nicht möglich sein, entsteht hieraus kein Anspruch auf Nachholung oder Minderung des Honorars.

8. Lieferung der Bilder

Die Lieferung der final bearbeiteten Bilder erfolgt in der Regel innerhalb von 6–8 Wochen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Die Bilder werden digital bereitgestellt, beispielsweise über eine Online-Galerie (z. B. Picdrop).

Die Auswahl der final bearbeiteten Bilder erfolgt durch den Fotografen. Ein Anspruch auf die Herausgabe sämtlicher entstandener Aufnahmen besteht nicht.

Dokumentarischer Charakter der Fotografie

Die fotografische Begleitung erfolgt im dokumentarischen Stil. Dabei werden die Ereignisse der Veranstaltung aus der Perspektive des Fotografen festgehalten.

Ein Anspruch auf die Aufnahme bestimmter Motive, Personen oder Situationen besteht nicht, insbesondere wenn diese aufgrund von Abläufen der Veranstaltung, äußeren Umständen oder zeitlichen Einschränkungen nicht realisierbar sind.

Der Fotograf bemüht sich selbstverständlich, wichtige Momente der Veranstaltung bestmöglich festzuhalten.

Datensicherung und Archivierung

Der Fotograf arbeitet mit professioneller Technik und sorgt während und nach der Veranstaltung für eine sorgfältige Sicherung der aufgenommenen Bilddaten.

Trotz größter Sorgfalt kann ein vollständiger Schutz vor technischem Defekt, Datenverlust oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen nicht garantiert werden.

Im Falle eines vollständigen oder teilweisen Verlustes der Bilddaten ist die Haftung des Fotografen auf die Höhe des vereinbarten Honorars begrenzt.

Eine langfristige Archivierung der Bilddaten durch den Fotografen wird nicht garantiert. Der Auftraggeber ist daher selbst verantwortlich, die gelieferten Bilder entsprechend zu sichern.

9. Nutzungsrechte

Der Auftraggeber erhält ein einfaches Nutzungsrecht für private Zwecke.

Die Bilder dürfen für private Zwecke verwendet sowie in sozialen Netzwerken veröffentlicht werden, sofern der Fotograf als Urheber genannt wird.

Eine kommerzielle Nutzung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Fotografen.

10. Veröffentlichung durch den Fotografen

Der Fotograf darf ausgewählte Bilder für eigene Portfoliozwecke (Website, Social Media, Print) verwenden, sofern der Auftraggeber dem ausdrücklich zustimmt.

11. Verpflegung bei ganztägigen Begleitungen

Bei fotografischen Begleitungen von mehr als sechs Stunden wird dem Fotografen während der Veranstaltung eine kurze Verpflegungspause sowie eine einfache Mahlzeit ermöglicht.

Idealerweise erfolgt die Verpflegung zeitgleich mit den Gästen, damit die fotografische Begleitung im Anschluss ohne längere Unterbrechungen fortgesetzt werden kann.

12. Weitere Fotografen und Gäste

Gäste dürfen selbstverständlich eigene Fotos mit Kameras oder Smartphones aufnehmen.

Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, wird jedoch darum gebeten, die Arbeit des Fotografen nicht zu behindern.

Sollte es durch andere fotografierende oder filmende Personen zu Einschränkungen bei bestimmten Aufnahmen kommen, kann hierfür keine Verantwortung übernommen werden.

Bei Gruppenfotos wird empfohlen, dass zunächst der Fotograf die Aufnahmen erstellt, damit anschließend auch Gäste eigene Fotos machen können.

Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber unterstützt den Fotografen bei der Organisation bestimmter Aufnahmen, insbesondere bei Gruppen- oder Familienfotos.

Es wird empfohlen, eine geeignete Person zu benennen, die bei Bedarf beim Zusammenstellen der gewünschten Personen hilft.

Kann eine Aufnahme aufgrund fehlender Mitwirkung, Abwesenheit von Personen oder organisatorischer Umstände nicht realisiert werden, entsteht hieraus kein Anspruch gegenüber dem Fotografen.

13. Haftung

Der Fotograf haftet nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten.

Die Haftung ist auf die Höhe des vereinbarten Honorars begrenzt.

Für technische Ausfälle, höhere Gewalt oder Einschränkungen durch Dritte übernimmt der Fotograf keine Haftung.

14. Krankheit oder Ausfall des Fotografen

Im Falle von Krankheit oder höherer Gewalt bemüht sich der Fotograf, einen gleichwertigen Ersatz zu organisieren.

Ist dies nicht möglich, wird bereits gezahltes Honorar zurückerstattet.

Weitere Ansprüche bestehen nicht.

15. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung auf

https://muista-photography.com

16. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Fotografen.